Praktische Brandschutzschulung – Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter*innen

Wussten Sie, dass Gewerbetreibende und Freiberufliche in Anlehnung an die neuesten EU-Richtlinien in Deutschland dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig an Feuerlöschern zu schulen? So schreibt die DGUV Vorschrift 1 der VBG (Ihre gesetzliche Unfallversicherung) in ihren Grundsätzen der Prävention die regelmäßige Unterweisung – mindestens aber einmal jährlich – vor. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden. Auch die Arbeitsstätten-Regel (ASR A2.2) schreibt die jährliche Unterweisung vor. 

Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich, indem wir – wo immer das irgendwie möglich ist – die praktische Schulung direkt bei Ihnen vor Ort durchführen. Das spart Ihnen Zeit und Geld. Ein weiterer großer Vorteil dabei ist, dass wir direkt auf Ihre örtlichen Begebenheiten (Fluchtwege, vorhandene Feuerlöscher) eingehen können.  Wir benötigen für die praktische Schulung eine Fläche im Freien von ca. 4 x 4 Metern. Dies kann ein Hinterhof, ein Parkplatz, eine Grünfläche, ein breiter Gehweg sein. Das Schulungsgerät funktioniert auf Gasbasis, gelöscht wird ausnahmslos mit Wasserlöschern – es entsteht also keinerlei Umwelt-Schädigung.

Nach einer ca. 20  minütigen Grundschulung wird jeder Mitarbeiter*in  mindestens einen Feuerlöscher „abschießen“ und einen Brand löschen. Dabei ist das tatsächliche „Erleben“ wichtig für den Abbau von eventuellen Ängsten, um im Notfall mit einem Feuerlöscher Leben retten zu können!

Nach der Schulung stellen wir eine Teilnahmebescheinigung für den Arbeitgeber zu Dokumentationszwecken aus.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in – für eine „ausreichende“ Anzahl von Beschäftigten

Zusätzlich zur praktischen Schulung am Feuerlöscher aller Mitarbeiter*innen muss der Arbeitgeber eine „ausreichende“ Anzahl von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer bestellen. Die benötigte Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.  Hierbei sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit durch beispielsweise Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. 

Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung bezüglich der betrieblichen Brandschutz-Organisation UND der praktischen Übung. Insofern ist es auch für die Brandschutzhelfer-Ausbildung richtig und wichtig, diese direkt vor Ort auszuführen, um auf die im Betrieb vorhandenen Löschmittel und Fluchtwege direkt eingehen zu können. Vermittelt werden die Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutz-Organisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall und die Erstellung einer Brandschutz-Ordnung. 

Für die theoretische Schulung der Brandschutzhelfer*innen benötigen wir einen Raum bei Ihnen vor Ort, in dem wir die Schulungsinhalte mit den Beteiligten in Ruhe besprechen und ggf. Fragen anhand der Schulungsunterlagen klären können. Unmittelbar an die ca. 90 minütige theoretische Schulung schließt sich die praktische Löschübung (für alle Mitarbeiter*innen)  an.

Sie haben jede Menge Fragen? Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.